Bewerbungskosten richtig von der Steuer absetzen

Berlin (dpa/tmn) - Wer sich für einen Job bewirbt, kann die dafür anfallenden Kosten in seiner Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Stelle bekommen hat oder nicht.

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„Der Fiskus berücksichtigt Aufwendungen für Fotos, Kopien, Bewerbungsmappen sowie das Porto“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Das lohne sich auch dann, wenn man derzeit kein Einkommen hat.

Der Grund: Stellt das Finanzamt durch den Werbungskostenabzug einen Verlust fest, wird dieser in das Vorjahr zurückgetragen oder auf das Folgejahr übertragen. „Das kann sich steuermindernd auswirken“, erklärt Rauhöft. Kopien der Bewerbungsschreiben und der Antwortschreiben sollten Steuerzahler aufheben. Gegebenenfalls verlangt sie das Finanzamt als Nachweis.

Wollen Steuerzahler keinen Einzelnachweis erbringen, können sie ihre Ausgaben in der Regel schätzen. Also pro elektronischer Bewerbung beispielsweise rund 2,50 Euro angeben. Wer seine Unterlagen hingegen per Post verschickt, kann pro Stück etwa 8,50 Euro geltend machen.

Wird ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und fährt zur Firma, kann er auch angefallene Reisekosten geltend machen. Allerdings nur, wenn man die Kosten nicht vom einladenden Unternehmen ersetzt bekommen hat.

Bei Fahrten mit dem Auto sind dann beispielsweise rund 30 Cent pro Kilometer möglich. Wer länger - also mehr als acht Stunden unterwegs war - kann zusätzlich eine Verpflegungspauschale von 12 Euro geltend machen.