Unerlässlich ist dieser separate Schutz für Boote oder Jachten, die mit einem Segel oder Motor angetrieben werden. Die Deckungssummen sollten mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen, rät der BdV.
Für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot kommt eine Kaskoversicherung auf. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte dabei laut BdV unbedingt vereinbart sein. Andernfalls nimmt der Versicherer Abzüge bei seiner Leistung vor, wenn der Bootseigner den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.