Darlehen an die eigene Firma - Welcher Steuersatz gilt?

Berlin (dpa/tmn) - Ein Gesellschafter gibt seiner Firma - an der er zu mindestens zehn Prozent beteiligt ist - ein Darlehen. Die strittige Frage ist nun: Welcher Steuersatz gilt dafür?

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In dem Fall gab der Gesellschafter-Geschäftsführer seiner Firma ein Darlehen. Die GmbH zahlte das Darlehen nebst den marktüblichen Zinsen an den Geschäftsführer zurück. Ob die gezahlten Zinsen beim Geschäftsführer der Abgeltungsteuer unterliegen oder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, ist umstritten. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die günstigere in diesen Fällen nicht anwendbar ist (Az.: VIII R 23/13).

Gegen die ablehnende Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat der Geschäftsführer Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az.: 2 BvR 2325/14). Betroffene Steuerzahler können sich auf das Verfahren berufen und gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die von der Gesellschaft gezahlten Zinsen mit dem höheren persönlichen Steuersatz besteuert.

Hinweis: Anders entschied der Bundesfinanzhof bei Darlehen zwischen Familienangehörigen oder bei einem Darlehen, das die Ehefrau an die Firma ihres Mannes gab. In diesen Fällen gilt für die Zinsen die günstigere Abgeltungsteuer (Az.: VIII R 9/13 und VIII R 35/13).