Der Letzte am Tisch: Wer muss die Zeche bezahlen?

München (dpa/tmn) - Ein gerne zitierter Satz lautet: Der Letzte zahlt die Zeche. Ist das rechtlich auch bindend? Nein, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern.

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Wenn Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder den Tisch im Restaurant, in der Bar oder im Biergarten vorzeitig verlassen, ohne ihre Rechnung zu bezahlen, muss nicht derjenige dafür geradestehen, der als Letzter von der Bedienung abkassiert wird. Zumindest gilt das, wenn jeder aus der Gruppe selbst bestellt hat, erklärt Jontofsohn-Birnbaum.

Denn dann hat der Wirt rechtlich gesehen mit jedem Gast einen eigenen Vertrag abgeschlossen. Und so sollte er jedem Gast auch eine eigene Rechnung stellen - und dieser muss auch nur das bezahlen, was er tatsächlich geordert hat. Da die Wirte und Bedienungen oftmals aber nur mit einer Rechnung für alle Anwesenden an den Tisch kommen, sind sie im Zweifel in der Beweispflicht, wer was bestellt hat.

Anders ist natürlich der Fall, wenn ein Gast die Biere für alle anderen mitbestellt hat. Dann muss er auch verbleibende Posten auf der Rechnung übernehmen.