Die EU stärkt die Rechte für Busreisende
Fahrgast bekommt den Fahrpreis erstattet.
Brüssel. Die EU stärkt die Rechte von Fernreisenden, die Linienbusse benutzen. Sie sollen in Europa künftig den Fahrpreis erstattet bekommen, wenn sich ihr Linien-Fernbus mehr als zwei Stunden verspätet. Das EU-Parlament verabschiedet am Dienstag eine entsprechende Gesetzesrichtlinie. Die Regelung gilt nicht für den Regionalverkehr, sondern nur für Fahrten ab 250 Kilometern.
Entscheidend ist die Strecke, die der Bus fahren soll. Wie weit der Kunde mitfährt, spielt keine Rolle. Wer in Hamburg in einen Bus nach München einsteigt, aber nur bis Hannover fährt, hat die gleichen Rechte wie derjenige, der bis München sitzen bleibt. In Deutschland sind überregionale Linienbusangebote bislang eingeschränkt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will den Markt für Fernbusreisen aber bis 2012 öffnen. In Europa bekommen Busreisende mit der neuen Regelung ähnliche Rechte, wie sie seit 2009 für Bahnkunden gelten.