Sepa-Lastschriftverfahren Diskriminierung: Beschwerdestelle bei Wettbewerbszentrale

Bonn (dpa/tmn) - Manche Unternehmen bieten ihren Kunden an, per Lastschrift zu bezahlen. Allerdings beschränken sie diese Möglichkeit mitunter auf deutsche Zahlungskonten. Das verstößt allerdings gegen bestehende Regeln, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn.

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So muss ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen, die mit dem Sepa-Lastschriftverfahren erreichbar sind. Dazu gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Zweck ist die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums, der Single Euro Payments Area (Sepa).

Die Wettbewerbszentrale hat im Internet eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Dort können sich Verbraucher oder Unternehmen direkt beschweren, wenn eine Firma bestimmte Kunden bei Sepa-Zahlungen diskriminiert. Infrage kann das zum Beispiel für EU-Bürger kommen, die in Deutschland wohnen, aber ihr Konto noch bei einer Bank in ihrem Heimatland führen.