Unterhaltszahlungen „Düsseldorfer Tabelle“: Trennungskinder bekommen mehr

Düsseldorf (dpa) - Trennungskinder in Deutschland haben zum kommenden Jahreswechsel Anspruch auf höheren Unterhalt. In der neuen, bundesweit angewendeten „Düsseldorfer Tabelle“ werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern am 1. Januar 2017 erhöht.

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Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um 7 Euro auf 342 (2016: 335) Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro (+ 9 Euro). Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich. Das teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit.

Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um 11 Euro auf 527 (516) Euro. Entsprechend des Nettoeinkommens der Unterhaltspflichtigen steigt der Betrag dann je Einkommensklasse gestaffelt. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändere sich nicht. Er war zuletzt zum 1.1.2015 angehoben worden.

Der Gesetzgeber habe darüber hinaus eine Kindergelderhöhung für 2017 angekündigt. Die Erhöhung solle Mitte Dezember endgültig festgelegt werden. Danach werde die Tabelle erneut angepasst. Auf den Bedarf des Kindes ist bei minderjährigen Kindern das halbe, bei volljährigen das volle Kindergeld anzurechnen.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Die nächste Änderung werde voraussichtlich zum 1.1.2018 erfolgen.