Eisgeschosse vom Lkw-Dach - Der Fahrer haftet
Für Schäden durch die Platten muss der Fahrer haften.
Düsseldorf. Auf den Autobahnen ist derzeit besondere Vorsicht geboten. Nicht nur Schnee und überfrierender Nässe, sondern auch Eisplatten, die von den Dächern der Lkw herunterrutschen, können erhebliche Schäden anrichten. Deshalb sollte der Autofahrer, wenn möglich, immer genügend Abstand zwischen seinem Fahrzeug und dem Lkw lassen.
Doch wer trägt eigentlich die Schuld, wenn trotz aller Vorsicht eine Eisplatte herunterfällt und einen Unfall verursacht? Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Lkw-Fahrer für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Deshalb muss sich der Fahrer, bevor er losfährt, im Rahmen der Abfahrtskontrolle davon überzeugen, dass sich kein Eis auf dem Aufbau und dem Dach des Führerhauses befindet.
Bereits die Nachtruhe unterwegs oder eine längere Pause auf dem Rasthof kann zur Bildung solcher Eisplatten ausreichen. Entfernt der Fahrer Schnee und Eisteile nicht, so haftet er im Falle eines dadurch verursachten Unfalls. Er wird mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt, der Halter des Lkw muss zudem 180 Euro zahlen.
Werden allerdings bei dem Unfall eine oder mehrere Personen verletzt, könnte sogar der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung greifen.