Finanzamt kassiert bei Krankenkassenbonus mit
Berlin (dpa/tmn) - Egal ob Prämie, Bonus oder Beitragsrückgewähr - Bei Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung kassiert das Finanzamt mit. Der Vorteil für die Versicherten schrumpft.
Rückzahlungen der Krankenkassen müssen versteuert werden. Darauf macht die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 07/2013) aufmerksam. Das Geld, das die Versicherten von ihrer Kasse erstattet bekommen, müssen sie in der Steuererklärung angeben. Auch die Versicherer melden dem Finanzamt die Erstattung.
Die Finanzbeamten ziehen den Betrag von den geleisteten Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung ab und erkennen den Rest als Sonderausgabe an. Ein Beispiel: Ein Versicherter bekommt eine Prämie von 120 Euro. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent, muss er in diesem Fall 44 Euro mehr Einkommensteuer zahlen. Von der Erstattung bleiben 76 Euro übrig.