Schutz vor Falschberatung „Finanztest“ warnt Senioren vor riskanten Beteiligungen
Berlin (dpa/tmn) - Geschlossene Fonds eignen sich nach Einschätzung der Stiftung Warentest in der Regel nicht als Geldanlage für Senioren. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie sicherheitsorientierte Anleger sind und kurzfristig über ihr Geld verfügen wollen.
In ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2016) berichtet die Stiftung über mehrere Fälle, in denen Finanzberater Rentnern mitunter riskante Geldanlagen und nicht bedarfsgerechte Produkte vermittelt haben. So wurde zum Beispiel einem 90-Jährigen eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds angedreht - mit einer Laufzeit von 21 Jahren. Die zuständige Bank verteidigte die Empfehlung als altersgerecht, denn der Rentner könne den Fonds vererben.
Bevor Senioren sich beraten lassen, sollten sie ihre Anlagestrategie definieren. Dazu gehören ihr Risikoprofil und ihre Sparziele. Diese sollten sie im Beratungsgespräch klar äußern.
Hier weitere Empfehlungen der Tester für Anleger, die sich schützen möchten:
- Keine Geldanlagegeschäfte telefonisch abschließen.
- Besser einen Honorarberater aufsuchen. Er darf von Anbietern keine Provisionen annehmen und wird ausschließlich vom Kunden für seine Beratung bezahlt.
- Eine weitere Person ins Beratungsgespräch mitnehmen. Sie kann im Streitfall als Zeuge auftreten - notfalls auch vor Gericht.
- Wenn die Geldanlage sicher sein soll: in der aktuellen Niedrigzinsphase keine Renditen von zwei Prozent oder mehr erwarten.
- Ein Beratungsprotokoll verlangen. Darauf haben Anleger einen Anspruch.
- Bei der Geldanlage auf Totalverlustrisiken, Mindestbeteiligungen sowie auf Laufzeiten und Kündigungsfristen achten.
- Nur unterschreiben, wenn man alles verstanden hat.
- Im Zweifel einen Fachanwalt oder Berater einer Verbraucherzentrale aufsuchen, um die Verträge - in der Regel kostenpflichtig - prüfen zu lassen.