Frau verliert Prozess um nicht rutschende Hose
München (dpa) - Rutschende Hosen sind vor allem für schwangere Frauen ein Ärgernis. Doch so nervig dieser Umstand auch sein mag, ist die Hose deshalb mangelhaft? Nein, befand das Amtsgericht München und wies die Klage einer Frau zurück.
Eine Münchnerin hatte im Juni 2011 kurz vor der Geburt ihres Kindes eine Schwangerschaftshose gekauft. Weil das 119 Euro teure Stück ständig über ihre Hüften glitt, verlangte sie ihr Geld zurück, allerdings ohne Erfolg.
Auch vor Gericht hatte sie das Nachsehen (Aktenzeichen: 155 C 16176/11). Angesichts der anatomischen Besonderheiten jeder Frau sei „das Nichtrutschen einer Schwangerschaftshose keine grundlegende Eigenschaft“, die bei einem Kauf erwartet werden könne, befand der Richter in dem am Montag (16. Januar) veröffentlichten, bereits rechtskräftigen Urteil vom Dezember.
Gerade im Zustand einer Schwangerschaft sei die Passform einer Hose individuell sehr unterschiedlich, heißt es in der Entscheidung weiter. Ein Rückgaberecht komme nur in Betracht, wenn im Einzelfall das Nichtrutschen zugesichert worden sei. Genau das konnte die Klägerin nach Ansicht des Gerichts aber nicht beweisen. Selbst wenn die Verkäuferin erklärt habe, dass ihr bislang keine „Rutschfälle“ bekannt seien, sei dies nicht als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen, urteilte der Richter.