Zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind alle Arbeitnehmer, die auf ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen haben, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V seien zur Abgabe verpflichtet. Das gleiche gelte für Personen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ALG I oder Krankengeld bezogen haben. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sei die Steuererklärung ebenfalls obligatorisch.
Wer Hilfe von Experten in Anspruch nehme, müsse die Steuererklärung für 2011 bis zum 31. Dezember abgeben. Das heißt: Sowohl Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen als auch Steuerpflichtige, die für ihre Einkommensteuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, können sich bis Ende des Jahres Zeit lassen.