Sexueller Missbrauch: Entschädigung nach vielen Jahren
Stuttgart (dpa/tmn) - Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben.
Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies gilt auch noch nach Jahren. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 VG 584/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Fall: Eine Frau war zwischen 1965 und 1972 von ihrem Vater fortlaufend sexuell missbraucht worden. Sie habe regelmäßig im elterlichen Schlafzimmer zum Mittagsschlaf zum Vater ins Bett gemusst, um dort sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Für das Gericht stand dieser Sachverhalt nach den Aussagen der Klägerin sowie der Mutter und Schwester fest. Der Vater habe den Missbrauch gegenüber der Mutter auch zugegeben, als diese ihn einmal darauf angesprochen habe.
Das Urteil: Mit ihrer Klage auf Opferentschädigung hatte die Frau Erfolg. Dass der Antrag erst im Jahr 2006 gestellt wurde, obwohl die Frau bereits seit ihrem 19. Lebensjahr in psychiatrischer Behandlung stehe, lasse keine Schlüsse auf die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage zu, befanden die Richter. Die schwer traumatisierte Patientin habe erst im Rahmen einer entsprechenden Therapie die Teil-Amnesie überwinden können, die das Geschehen im elterlichen Schlafzimmer betreffe.