Frist für freiwillige Rentenbeiträge endet im April
Berlin (dpa/tmn) - Seit Beginn diesen Jahres haben sich die Beitragsberechnungen der Rentenversicherung geändert. Freiwillige Rentenbeiträge für 2012 können aber noch bis zum 2. April gezahlt werden.
Durch die Zahlung der freiwilligen Rentenbeiträge können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist nicht versäumen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2012 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1097,60 Euro monatlich frei gewählt werden. Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.
Service:
Fragen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung Bund am kostenloses Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800. Informationen finden sich auch im Internet unter deutsche-rentenversicherung.de.