Genussschein: Riskantes Wertpapier mit Gestaltungsfreiheit
Stuttgart (dpa/tmn) - Genussscheine sind Wertpapiere, die je nach Ausgestaltung durch den Emittenten - also Herausgeber - entweder eher mit Aktien oder mit Anleihen vergleichbar sind.
„Die Anleger sind hier weder Eigentümer mit Stimmrecht noch Gläubiger mit festen Zinsansprüchen, für die zur Not auch die Eigentümer geradestehen müssten“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Nachteil: „Der Anleger haftet voll für die Verluste des Unternehmens, ohne über das Unternehmen selbst mitbestimmen zu können.“
Genussscheine haben meist eine begrenzte Laufzeit - sie endet mit Ablauf der Frist, Kündigung oder durch Rückzahlung. Ihr Zins ist variabel. Häufig hängt er von der Entwicklung der Erträge des Unternehmens ab, dem man sein Geld zur Verfügung stellt. Das bedeutet: „Der Emittent muss unter Umständen nur zahlen, wenn er auch Gewinne macht“, erklärt Nauhauser.
Genussscheine gelten bei Experten als riskanter als eine Anleihe, bei der man also einem Unternehmen Geld leiht. Aber sie sind in den meisten Fällen sicherer als eine Aktie, bei der man sich direkt an einem Unternehmen beteiligt.
Das ganz konkrete Risiko des Anlegers hängt aber vor allem von der Finanzkraft des Emittenten und der zukünftigen Gewinnentwicklung des Unternehmens ab. Aufgrund des Totalverlustrisikos warnt Nauhauser: „Genussscheine sind keine geeignete Geldanlage für Verbraucher, die Kapital aufbauen oder Altersvorsorge betreiben wollen.“