Hebamme steht bei Hausgeburt volles Wegegeld zu

Celle (dpa/tmn) - Eine Hebamme kann bei einer Hausgeburt ein Wegegeld von der Krankenkasse verlangen. Diese darf den Betrag nicht kürzen, weil es eine Kollegin gibt, die näher zur werdenden Mutter wohnt.

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Einer Hebamme steht bei einer Hausgeburt Wegegeld zu. Eine Kürzung dieses Betrages muss nicht akzeptiert werden, selbst dann, wenn es eine Hebamme gibt, die näher zur werdenden Mutter wohnt. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (AZ: L 4 KR 259/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Die freiberufliche Hebamme betreute drei geplante Hausgeburten. Ihre Vergütung beinhaltete jeweils mehr als 60 Prozent Wegegeld. Die Krankenkasse kürzte das Wegegeld. Schließlich habe es eine näher wohnende Hebamme gegeben. Gegen diese Entscheidung zog die Hebamme vor Gericht.

Das Urteil: Die Richter stellten sich gegen die Krankenkasse. Auch eine weiter entfernt wohnende Hebamme hinzuziehen, sei insbesondere bei einer geplanten Hausgeburt einschließlich Vor- und Nachsorge gerechtfertigt. Denn es gebe nur verhältnismäßig wenige Hebammen, die Hausgeburten betreuen. Die Hausgeburt stelle nach wie vor den strikten Ausnahmefall gegenüber den Krankenhaus- oder Klinik-Geburten dar. Es seien nur die wenigsten Hebammen bereit, Hausgeburten zu betreuen.