Hinzuverdienen im Alter: Welche Steuern fallen an?
Berlin (dpa/tmn) - Mancher Rentner benötigt mehr Geld zur Existenzsicherung. Andere haben einfach noch viel Spaß am Arbeiten. Dabei sollten Ruheständler jedoch nicht vergessen: Ihre zusätzlichen Einnahmen führen unter Umständen dazu, dass sie Steuern zahlen müssen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wann sind für Rentner Steuern fällig?
Steuern fallen erst an, wenn die Summe aus zu versteuerndem Renteneinkommen und möglichen weiteren Einkünften den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt 2016 für Ledige 8652 Euro. Wer bislang keine Steuern zahlen musste, sollte bei neuen Nebeneinkünften prüfen, ob künftig Steuern anfallen, empfiehlt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuervereine.
Wie viel darf man hinzuverdienen?
Wer mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente geht, kann prinzipiell so viel hinzuverdienen, wie er will. Werden schon vor dieser Schwelle Renten bezogen, müssen bestimmte Zuverdienstgrenzen beachtet werden. Überschreitet man diese, werden die Rentenzahlungen anteilig gekürzt.
Welche Zuverdienste sind steuerfrei?
Wer etwas steuerfrei hinzuverdienen will, kann einen Mini-Job annehmen. Der Arbeitgeber meldet die Anstellung und entrichtet die Steuern. „Man muss klar vereinbaren, dass man einen Mini-Job ausübt“, betont Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zwei Prozent des Zuverdiensts werden gleich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. „Die Einkünfte sind dadurch nicht mehr meldepflichtig“, erläutert Rauhöft. Ohne diese pauschale Besteuerung dagegen wird der Lohn normal zur Rente dazugerechnet. Die Folge: Es fallen gegebenenfalls Steuern an.
Wann muss eine Steuererklärung gemacht werden?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber auch selbstständige Tätigkeiten sind erklärungspflichtig. Vorausgesetzt, man nimmt damit mehr als 410 Euro pro Jahr ein. „Das heißt nicht automatisch, dass auch Steuern fällig sind“, betont Isabel Klocke. Bleibt das summierte Einkommen aus der Rente und den Einkünften unter dem Grundfreibetrag, dann wird keine Steuer fällig. Rentner, die noch in einem Anstellungsverhältnis sind, für das eine elektronische Steuerbescheinigung ausgestellt wird, sind regelmäßig verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Das kann sich manchmal auch positiv auszahlen: Mit seiner Einkommenssteuererklärung kann man dann durchaus etwas von seinen Steuern zurückbekommen.
Wie viel Steuern muss man zahlen?
Renten werden abhängig vom Renteneintrittszeitpunkt besteuert. Wer zum Beispiel 2015 in Rente geht, muss 70 Prozent der Rentenzahlungen versteuern. 30 Prozent sind der Rentenfreibetrag. 2005 lag der Steueranteil noch bei 50 Prozent. 2020 werden es 80 Prozent sein, 2040 schließlich 100 Prozent. Für Rentner, die dann in den Ruhestand gehen, gibt es folglich keinen Rentenfreibetrag mehr. Die Einkommenssteuer steigt progressiv. Das heißt: Je mehr verdient wird, desto mehr muss man zahlen, sagt Rauhöft. „Sowohl absolut als auch relativ zum Einkommen.“ Der Steuersatz steigt gleitend und kommt ab rund 53 000 Euro bei 42 Prozent an. Der Eingangssteuersatz ist bei 14 Prozent festgesetzt - dieser Anteil wird mindestens vom letztlich zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Auf welchen Wegen lässt sich die Steuerlast senken?
Die Steuerlast hängt auch davon ab, welche Ausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden. So können etwa Zuzahlungen zu Brillen, Zahnersatz oder Kuren steuermindernd angesetzt werden. Das Finanzamt errechnet dann aus allen Einnahmen abzüglich der Ausgaben die zu zahlende Steuer.
Wie alle Steuerpflichtigen können Rentner Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wer allerdings keine Zuverdienste hat, wird in der Regel nur den Pauschalbetrag von 102 Euro geltend machen können, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfe. Bei den Sonderausgaben können dagegen mitunter einige Posten von der Steuer abgesetzt werden - etwa der Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, Zahlungen zur Haftpflichtversicherung, Kirchensteuer oder Spenden.