Kredit-Alternativen Hohe Dispokosten umgehen
Hamburg (dpa/tmn) - Manchmal reicht das Geld nicht - etwa wenn Neuanschaffungen anstehen. Kein Grund, dafür sein Girokonto zu überziehen und hohe Dispozinsen zu bezahlen. Es gibt günstigere Alternativen: Ratenkredite oder Rahmenkredite zum Beispiel.
Bei einem Ratenkredit legen Verbraucher die benötigte Summe von Anfang an fest. Außerdem vereinbaren sie mit dem Kreditgeber vorab, wie hoch die monatlichen Raten sein sollen. „Verbraucher sollten aber darauf achten, dass der Vertrag flexibel ist, damit sie bei finanziellen Engpässen die Raten reduzieren oder die Tilgung zeitweise ganz aufsetzen können“, rät Michael Knobloch von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch die Restschuld sollte man früher begleichen können - ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. So kann man flexibel reagieren, wenn man etwa plötzlich erbt oder mehr Geld als gedacht zur Verfügung hat.
Auch die Höhe der Zinsen ist beim Ratenkredit meist nicht variabel. Sie hängt von der Laufzeit ab. „Grundsätzlich sollte die Laufzeit des Kredits nicht die Lebenszeit des finanzierten Konsumgutes überschreiten“, rät der Verbraucherschützer. „Je schneller man den Kredit tilgen kann, umso günstiger ist er.“ Dennoch sollten Verbraucher die Raten und die Laufzeit realistisch kalkulieren, um keine Mahn- und Inkassogebühren zu riskieren. Ratenkredite mit einer Restschuldversicherung sieht Knobloch aktuell kritisch: „Meist sind sie derzeit überteuert.“
Eine weitere Alternative ist der Rahmenkredit: Die genaue Höhe des Kredites ist variabel. Der abgerufene Betrag muss sich nur innerhalb eines festgelegten Rahmens befinden. Die Flexibilität hat ihren Preis - meist müssen Verbraucher hier mit höheren Zinsen im Vergleich zum Ratenkredit rechnen. Dafür sind die Raten sind nicht festgelegt - Verbraucher können monatlich auch kleine Beträge zurückzahlen. Doch Vorsicht: „Hier besteht das Risiko, dass Verbraucher in eine unendliche Laufzeit oder sogar in eine Schuldenfalle geraten“, warnt Knobloch. Am besten überlegt man sich einen eigenen Rückzahlplan.
Überziehen Verbraucher nicht nur ihr Girokonto, sondern auch ihr Dispolimit, sprechen Experten von der sogenannten geduldeten Überziehung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu am Dienstag entschieden, dass Banken in so einem Fall kein Mindestentgelt berechnen dürfen (Az.: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15). Gegen eine entsprechende Klausel hatten Verbraucherschützer geklagt.