Immobilienkredit: Widerrufs-Joker bedacht ausspielen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten sind oft fehlerhaft. Diesen „Joker“ kann man für einen Vertragsausstieg nutzen. Dabei müssen Verbraucher ihre Pflichten im Auge behalten.
Für Kunden kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ein Vorteil sein: Der Widerruf kann nicht nur innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden, sondern unbefristet. Der Ausstieg aus einem Vertrag ist mit einem solchen sogenannten „Widerrufs-Joker“ also auch noch Jahre nach der Unterschrift möglich. In Zeiten niedriger Zinsen kann sich das also durchaus lohnen.
Doch Vorsicht: Selbst mit fehlerhaftem Vertrag sollte der „Widerrufs-Joker“ nicht zu schnell ausgespielt werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn er begründet auch Pflichten. So müssen Kunden nach einem Widerruf den ausstehenden Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen ihrer Bank zurückzahlen. Können sie das nicht, droht die Zwangsversteigerung und der Verlust des Hauses oder der Wohnung. Deshalb müssen Darlehensnehmer schon vor Erklärung des Widerrufs sicherstellen, dass sie das Geld mit eigenen Mitteln oder einem neuen Darlehen zurückzahlen können.
Doch die Suche nach einer Anschlussfinanzierung ist oft aber schwierig. Der Grund: Einige Kreditinstitute verweigern ein neues Darlehen, wenn sie erfahren, dass der Altvertrag durch Widerruf aufgelöst wurde. Außerdem akzeptieren zahlreiche Geldinstitute bislang den Widerruf nicht. In diesem Fall muss der Kunde vor Gericht ziehen. Und das kann schon in der ersten Instanz teuer werden.
Einen Sonderfall stellt der Widerruf eines bereits getilgten Darlehens dar. Kunden können auf die Erstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung hoffen. Das Prozesskostenrisiko ist weit geringer als beim Widerruf eines noch laufenden Vertrages.