Keine Angst vor dem Finanzamt - Rentner und Steuererklärung
Berlin (dpa/tmn) - Auch Rentner haben keine Ruhe vor dem Finanzamt. Zwar müssen die Renten noch nicht vollständig versteuert werden. Aber auch jetzt lohnt es sich schon, genau zu überlegen, an welchen Punkten Steuern gespart werden können.
Doch selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärungabgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss. Antworten auf wichtige Fragen:
Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihren Einkünften über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. 2015 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 8472 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.
Wie viel Prozent ihres Einkommens müssen Rentner versteuern?
Zurzeit ist noch nicht die gesamte Rente einkommenssteuerpflichtig. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Seitdem steigt der Anteil für Neurentner jedes Jahr. Arbeitnehmer, die 2015 in Rente gegangen sind, müssen schon 70 Prozent ihrer Einnahmen versteuern.
Der Teil, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. „Er bleibt auch in den Folgejahren unverändert.“ Neben der Einkommenssteuer falle auch der Solidaritätszuschlag an, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). „Und wenn ich in der Kirche bin, muss ich auch Kirchensteuer zahlen.“
Rentner, die mindestens 64 Jahre alt sind, können zudem einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. „Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für sie ausfällt, hängt vom Geburtsjahr ab“, sagt Georgiadis. Der Höchstbetrag liegt bei rund 1900 Euro pro Jahr.
Was zählt zu den Einkünften?
Zunächst gehört die gesetzliche Rente dazu. „Mit 'Einkünften' sind aber alle Einnahmen gemeint“, erklärt Georgiadis. Also auch Mieteinnahmen oder Bezüge aus einer Betriebsrente. Ebenso würden Kapitalerträge, etwa aus Aktiendepots, oder Einkünfte aus Nebenjobs angerechnet, ergänzt Daniela Ebert vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Auch private Rentenbezüge zählen zum Einkommen.
Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?
Genau wie andere Steuerzahler können Rentner eine Reihe außergewöhnlicher Belastungen geltend machen. „Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten“, sagt Nöll. Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten seien dabei ein Aspekt.
Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.
Welche Sonderausgaben können Rentner geltend machen?
„Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können natürlich auch Rentner geltend machen“, sagt Ebert. Auch Beiträge zu anderen Versicherungen, wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung, zählten dazu, ergänzt Georgiadis, ebenso wie Spenden und Schulgeld sowie Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten.
Können Rentner Werbungskosten geltend machen?
Ja. Kosten für Steuerberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder auch Rechtsberatungskosten zum Beispiel bei der Beantragung der Rente wirken sich steuermindernd aus. Das Finanzamt ziehe automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab, sagt Georgiadis. Wer höhere Kosten erwartet, müsse sämtliche Quittungen sammeln.