Kind verletzt sich an Zaun: Eigentümer haftet nicht
Coburg (dpa/tmn) - Ein Grundstückseigentümer muss seinen Zaun so sichern, dass er keine Gefahr für andere darstellt. Verletzt sich ein Kind, weil es am Zaun hochgeklettert und heruntergefallen ist, haftet der Grundstückseigentümer aber nicht.
So urteilte das Landgericht Coburg.
In dem Fall hängte sich ein sechsjähriges Mädchen an die Eisenstange eines Zauns. Diese löste sich, das Kind fiel zu Boden und verletzte sich schwer. Das Kind musste zehn Tage im Krankenhaus bleiben. Die Eltern waren der Meinung, der Grundstückseigentümer habe die Stange nicht ausreichend befestigt, daher müsse er 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Gericht wies die Klage ab (Aktenzeichen: 21 O 609/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Zwar habe der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Dies gelte jedoch nur gegenüber befugten Benutzern eines Grundstücks. Der Grundstückseigentümer müsse außerdem nicht damit rechnen, dass sich sechsjährige Kinder alleine und ohne Aufsicht dort aufhalten würden.