Kontakt zwischen Vater und Sohn: Jobcenter zahlt Asien-Reise
Essen (dpa/tmn) - Der Kontakt zu einem getrennt lebenden Elternteil ist eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes. Aus diesem Grund muss das Jobcenter nun einem Vater die Reise nach Asien zu seinem dort lebendem Sohn bezahlen.
So urteilte ein Gericht.
Möchte ein Elternteil sein Kind auf einem anderen Kontinent besuchen, muss das Jobcenter unter Umständen die Kosten dafür übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall war die Mutter mit ihrem Sohn ohne Zustimmung des Vaters nach Indonesien gezogen. Der Vater, der Hartz-IV-Leistungen erhält, wollte seinen Sohn dort besuchen. Er beantragte entsprechende Mittel beim Jobcenter. Das lehnte jedoch ab.
Das Gericht entschied anders: Das Umgangsrecht des Vaters sei eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes, insbesondere weil der Junge in einer fremden Kultur lebt. Bis zum sechsten Geburtstag habe er in Deutschland gelebt, diese Lebensphase habe ihn geprägt. Darüber hinaus sei der Kontakt zwischen Vater und Sohn von hoher Bedeutung. Auch das Kindeswohl sei bei der Abwägung zu berücksichtigen. Einmal im Jahr für rund drei Wochen solle der Vater seinen Sohn besuchen können und hierfür die finanziellen Mittel erhalten.