Wichtig hierbei: Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Wenn einer der Partner das gemeinsame Konto überzieht, kann die Bank von dem anderen Kontoinhaber die gesamte Rückzahlung verlangen.
Es gibt aber auch eine Notbremse: Jeder Kontoinhaber kann jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. Ab dann kann nur gemeinsam über das Konto verfügt werden.