Kontrahentenrisiko: Wenn ein Vertragspartner ausfällt
Stuttgart (dpa/tmn) — Das Kontrahentenrisiko beschreibt das Risiko zwischen zwei Vertragspartnern, dass einer von beiden ausfällt - also seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Bei der Kreditvergabe spricht man vom Kreditrisiko oder vom Adressenausfallrisiko, welches das Kreditinstitut trägt.
Gründe für einen solchen Ausfall: Wenn beispielsweise die nötigen Sicherheiten wie eine Bürgschaft fehlen, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch auch Verbraucher tragen ein Kontrahentenrisiko, und zwar wenn sie Geld anlegen. Dann kann der Emittent - also der Herausgeber von Wertpapieren - ausfallen. „Kontrahentenrisiken sind im weitesten Sinn mit allen Geldanlagen verbunden, also auch mit Investmentfonds oder Lebensversicherungen“, erklärt Nauhauser. Besonders augenfällig ist es meist bei Derivaten und Zertifikaten, aber auch beim Tausch von Wertpapieren auf - dem sogenannten Swap. Die Bewertung des Risikos ist im Einzelfall eine schwierige Angelegenheit. Denn sie beruht auf Prognosen zur Zahlungskraft des Emittenten oder zur Wertentwicklung der Sicherheiten. Das Ergebnis einer solchen Bewertung ist auch bekannt als Rating. Hierbei gibt es verschiedene Risikostufen von sehr sicher bis sehr riskant.
Je schlechter das Rating, desto höher ist das Kontrahentenrisiko, umso höher sind aber auch die Rendite-Chancen für den Anleger. Das Ausfallrisiko lasse sich bei der Investition in Wertpapiere nicht völlig ausschließen. „Die Rendite können Anleger nicht steuern, sehr wohl aber das Risiko, und zwar indem sie ihr Geld auf unterschiedliche Kontrahenten verteilen“, erklärt der Finanzexperte.