Kosten für Haustierbetreuung steuerlich absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten für die Betreuung eines Haustieres können steuerlich geltend gemacht werden. „Entsprechende Ausgaben werden als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.
Fallen für die Haustierbetreuung Kosten an, können man sie steuerlich geltend machen. „Denn rechtlich werden Tiere wie Sachen behandelt“, sagt Anita Käding. Voraussetzung sei aber, dass die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen wird.
Das Problem für Hundebesitzer: „Es ist rechtlich unklar, ob die Kosten für den Hundesitter abgesetzt werden können, wenn er mit dem Tier im Park Gassi geht“, erklärt Käding. Geht die Betreuung über den Spaziergang hinaus, könnten Tierhalter die Kosten dennoch bei der Steuer geltend machen. Allerdings sollte dem Finanzamt dann mitgeteilt werden, welcher Anteil der Ausgaben auf die Spaziergänge entfällt. Diese Kosten würden dann möglicherweise nicht anerkannt.