Krankheitskosten absetzen: Einspruch lohnt sich für Patienten
Berlin (dpa/tmn) - Heuschnupfen, ein dicker Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss - im Sommer gibt es viele Gründe den Arzt aufzusuchen. Wird bei den Gesundheitsausgaben die zumutbare Eigenbelastung überschritten, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
Die Kosten für Medikamente müssen Steuerzahler in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Kommt im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: Dann können die Kosten steuerlich berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben allerdings nur, wenn ein bestimmter Betrag - die zumutbare Eigenbelastung - überschritten wird. Ob diese Eigenbelastungsgrenze verfassungsgemäß ist oder die Krankheitskosten gar ab dem ersten Euro steuerlich anerkannt werden müssen, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof geklärt. Dort sind zwei entsprechende Verfahren anhängig (Az.: VI B 150/12 und VI B 116/12).
Steuerzahler, die ihre Krankheitskosten geltend machen wollen, jedoch die zumutbare Eigenbelastungsgrenze nicht erreichen, sollten sich auf diese Verfahren berufen, rät der Bund der Steuerzahler. Nach einer Verfügung der OFD Rheinland sollen entsprechende Einsprüche ruhend gestellt werden. Das heißt, der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs offen. Möglicherweise können die Krankheitskosten nach einer Entscheidung des Gerichts doch noch anerkannt werden.