Krankheitskosten steuerlich absetzen - Belege sammeln

Berlin (dpa/tmn) - Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Die Voraussetzung: Die entsprechenden Kassenbons und Belege wurden gesammelt und ordentlich aufbewahrt.

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Gerade in der Erkältungszeit werden häufig Medikamente aus eigener Tasche bezahlt. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben schnell in die Höhe. „Wer die Quittungen achtlos wegtut, ärgert sich womöglich später, weil sich mit den Nachweisen Steuern hätten sparen lassen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Die Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren, orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Zuzahlungen zu Rezepten können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein bestimmter Betrag - die sogenannte zumutbare Eigenbelastung - überschritten ist. Letzteres hat der Bundesfinanzhof kürzlich in zwei Urteilen bestätigt (Az.: VI R 32/13 und VI R 33/13).

Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. „Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40 000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 1200 Euro im Jahr überschritten“, rechnet Klocke vor.

Erst Kosten, die diesen Grenzbetrag übersteigen, werden dann steuermindernd berücksichtigt. Steuerzahler sollten dennoch entsprechende Belege sammeln, da ungewiss ist, welche Kosten im Laufe des Jahres noch anfallen. Bei der nächsten Einkommensteuererklärung kann dann anhand der Belege nachgerechnet werden, ob sich die Erklärung der Kosten lohnt.