Kreditvertrag widerrufen: Wer es darf und wann es sich lohnt
Bonn (dpa/tmn) - Die Zeit läuft: Wer einen alten Kreditvertrag hat, kann ihn unter Umständen nur bis zum 21. Juni widerrufen. Vorausgesetzt, man hat den Vertrag zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen und er enthält fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, informiert der Verein Wohnen im Eigentum.
Der Vorteil: Kreditnehmer können das Darlehen umschulden und so von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren. „Außerdem müssen sie bei einem Widerruf in der Regel keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber zahlen“, erklärt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. So spare man unter Umständen hohe Strafgebühren für den vorzeitigen Vertragsausstieg. Das klingt gut. Doch ganz so einfach ist es nicht.
Denn zunächst muss man prüfen, ob der Widerruf rechtlich möglich ist - gegebenenfalls mit fachkundiger Unterstützung. Dann gilt: „Kreditnehmer müssen durchrechnen, was die Rückabwicklung eines widerrufenen Vertrags für sie finanziell bedeutet“, rät Schwarz. Dafür gebe es im Internet etwa bei der Stiftung Warentest entsprechende Rechner.
Bei einer Restschuld von 100 000 Euro, einer Zinsbindung von fünf Jahren und einer monatlichen Rate von 800 Euro, könnten Kreditnehmer laut Warentester nach fünf Jahren rund 12 324 Euro weniger Restschuld haben. Vorausgesetzt, sie widerrufen den Altvertrag mit zum Beispiel 4,5 Prozent Zinsen und zahlen in Zukunft nur noch 1,2 Prozent. Nicht immer ist der Vorteil so groß. „Dann lohnt sich der Aufwand unter Umständen nicht“, warnt Schwarz.
Nächster wichtiger Schritt: die Sicherung einer Anschlussfinanzierung - und zwar bevor man den Vertrag widerruft. „Denn sonst kann man im schlimmsten Fall das Grundstück, das Haus oder die Wohnung nicht weiter finanzieren“, sagt Schwarz.
Und letztlich sollte man auch an rechtliche Risiken denken. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass es bei dem Widerruf zu einem Rechtsstreit mit der Bank kommt“, sagt Schwarz. Die Kosten, die dabei entstehen, können die erhofften Vorteile überschreiten.
Wer dennoch zu dem Ergebnis kommt, dass sich der Widerruf für ihn rentiert, muss das Schreiben rechtzeitig abschicken - also besser zwei Tage vor dem Fristende. Denn es muss sichergestellt sein, dass die Widerrufserklärung bis zum Stichtag - dem 21. Juni - bei der Bank eingegangen ist.