Lebenspartnerschaft: Keine Gebühr für Autoradio

Magdeburg (dpa) - Männer und Frauen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen für ihr Autoradio keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, wenn es als Zweitgerät genutzt wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften müssen für ein Autoradio, das als Zweitgerät genutzt wird, keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Aktenzeichen: 3 L 236/11). In dem konkreten Fall zahlte der Partner einer Frau für die Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung Radio- und Fernsehgebühren. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) wollte von der Klägerin zusätzlich Geld, weil sie in ihrem Auto ein Radio benutzt. Das steht dem MDR laut OVG aber nicht zu. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen, weil andere Oberverwaltungsgerichte in dieser Frage anders geurteilt hätten.