Mehr Geld und strengere Regeln: Was sich mit 2013 ändert
Berlin (dpa/tmn) - Alles neu macht der Januar: Zu Beginn des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf viele Neuerungen einstellen. Doch was ändert sich eigentlich alles?
Das neue Jahr fängt gut an. Denn Minijobber können ab Januar mehr Geld verdienen. Außerdem sind sie automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Patienten brauchen beim Arztbesuch keine zehn Euro mehr dabei haben. Denn die Praxisgebühr fällt weg. Anleger müssen dafür auf Bundesschatzbriefe verzichten, und für offene Immobilienfonds gelten neue Regeln. Andere Entscheidungen sollen Anfang kommenden Jahres fallen. Sie treten rückwirkend in Kraft (**). Ein Überblick über wichtige Änderungen für Verbraucher:
Löhne
Branchenzuschläge: In der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie bringen neu vereinbarte Branchenzuschläge Zeit- und Leiharbeitern mehr Geld. Die Zuschläge gleichen nach Angaben des Branchenverbandes IGZ in fünf Stufen und binnen neun Monaten die bisherige Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften nahezu aus. Die Staffel beginnt nach der 6. vollendeten Einsatzwoche mit einem Zuschlag von 7 Prozent. In der höchsten Stufe nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 31 Prozent.
Minijob-Verdienstgrenze steigt: Minijobber dürfen ab dem 1. Januar 450 Euro statt wie bisher 400 Euro im Monat verdienen. Außerdem sind Beschäftigte, die ihren Minijob im neuen Jahr beginnen, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Dafür sollen Minijobber den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aus eigenen Mitteln aufstocken. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung nur durch freiwillige Aufstockung mit Zusatzbeiträgen. Das neue Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge.
Praxisgebühr entfällt: Zehn Euro für einen Besuch beim Arzt - ab dem 1. Januar gehört das der Vergangenheit an. Die vierteljährliche Zuzahlung wurde ersatzlos gestrichen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Gute Nachrichten für die Versicherten: Sie werden dadurch um insgesamt zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
Renten und Versicherungen
Riester-/Rürup-Rente **: Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll von 20 000 Euro auf 24 000 Euro angehoben werden. Riester-Spargelder sollen im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt sein. Auch die steuerlich begünstigte Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit soll verbessert werden, ebenso der Erwerbsminderungsschutz. Die Pläne werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen.
Rentenbeiträge: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie jetzt zum Jahresende - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.
Renten-Regelaltergrenze: Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht.
Unisex-Tarife: Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, sollen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Die Versicherungen machen dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.
Künstlersozialversicherung: Das soziale Netz für 175 000 Kunstschaffende und Publizisten wird teurer. Der Abgabesatz erhöht sich von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe müssen Unternehmen auf die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten bezahlen. Die Zahl der dafür erfassten Verwerter beträgt rund 150 000. Bis Ende 2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 Prozent, sank danach auf 3,9 Prozent.
Finanzanlagen
Ende für Bundesschatzbriefe: Die Bundesfinanzagentur wird ab 2013 keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Das Bundesfinanzministerium begründet die Abschaffung dieser Produkte mit Kosteneinsparungen. Bei Anlegern waren die Wertpapiere wegen ihres geringen Risikos beliebt, auch wenn die Verzinsung zuletzt mager ausfiel.
Erwerb von Bundesanleihen und -obligationen: Andere Produkte wie Bundesanleihen und -obligationen können zwar weiterhin erworben werden. Allerdings fällt der kostenlose Erwerb über die Finanzagentur weg. Anlegern bleibt nur noch der gebührenpflichtige Kauf bei Banken und Sparkassen. Auch die kostenlose Verwahrung der Wertpapiere wird eingestellt. Schon bestehende Konten genießen allerdings Bestandsschutz.
Neue Regeln für offene Immobilienfonds: Ab Januar greifen neue Regeln für offene Immobilienfonds, die bereits mit dem Anlegerschutzgesetz 2011 verabschiedet wurden. Danach müssen Anleger ihre Fonds nun erst 24 Monate halten, bevor sie die Anteile wieder zurückgeben dürfen, erklärt der Bundesverband Investment und Asset Management BVI in Frankfurt am Main. Zudem muss der Anleger bereits zwölf Monate vor der beabsichtigten Rückgabe unwiderruflich erklären, dass er seine Anteile zurückgeben will. Allerdings gelten beide Fristen nur für Anteilsrückgaben von über 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr. Altkunden müssen sich nicht an die neue Mindesthaltefrist halten.
Steuern
Meldepflicht für Kapitalerträge: Ab 2013 sind Geldinstitute verpflichtet, bestimmte Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Betroffen sind laut dem Bund der Steuerzahler die Erträge, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) freigestellt waren. Auf diese Weise können die Finanzämter nachträglich prüfen, ob die Angaben zu den Kapitaleinkünften richtig waren, die bei der Beantragung der NV-Bescheinigung gemacht wurden.
Steuersenkung: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. Das ist etwas mehr, als nach dem neuen Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich nötig wäre (8124 Euro im Jahr). Dies bringt im Monat höchstens zwei Euro zusätzlich.
Elektronische Lohnsteuerkarte: Sie wurde bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
Renten-Steuer: Arbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen - statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Die Beträge sind in den Vorsorgepauschalen nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.
Übungsleiterpauschale **: Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2100 auf 2400 Euro. Zudem soll die „Ehrenamtspauschale“ um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Zuschüsse
Energetisch Gebäudesanierung: Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt ab 2013 rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen neben einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro bis Ende des Jahres zur Verfügung.
Elterngeld sinkt: Für Kinder, die ab 1. Januar geboren werden, gibt es weniger Elterngeld. Der Grund: Bei der Berechnung zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, erklären die Verbraucherschützer aus Düsseldorf. Abgezogen werden für die Sozialversicherungsbeiträge stattdessen künftig pauschal 21 Prozent. Dadurch kann das Elterngeld für Eltern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2000 bis 3000 Euro um sieben bis zehn Euro im Monat sinken.
Zuschuss für private Pflege-Tagegeldversicherung: 60 Euro pro Jahr vom Staat bekommen Verbraucher, wenn sie ab dem 1. Januar freiwillig eine Pflege-Tagegeldversicherung abschließen. Die Voraussetzung: Der Versicherte muss hier laut Verbraucherzentrale NRW mindestens 120 Euro jährlich an Prämien einzahlen. Außerdem muss die Pflege-Tagegeldversicherung allen Interessenten offen stehen und ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können.
Hartz IV: Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.
Kurzarbeitergeld: Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich abschwächenden Konjunktur bereits zum 14. Dezember 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern.
Verkehr
Fernbusse: Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.
Schwerbehinderte: Erstmals seit 1984 erhöht sich für Schwerbehinderte die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets: Sie müssen künftig 72 statt 60 Euro im Jahr bezahlen. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiter befreit.