Finanzvermittler bekommen neue Regeln
Privatanleger sollen ab 1. Januar besser vor Falschberatungen geschützt werden.
Düsseldorf. Mehr als vier Jahre nach dem Aufbranden der Finanzkrise will die Politik den Verbraucherschutz stärken: Ab 1. Januar 2013 gelten neue Regeln für Finanzvermittler. Ziel ist ein besserer Schutz der Privatanleger vor Falschberatung. Was beinhalten die neuen Regeln und in welchen Fällen greifen sie?
Welche Geldanlagen betroffen sind:
Die schärferen Regeln für Vermittler sollen vor allem für sogenannte Graumarktprodukte gelten: geschlossene Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte und sonstige Vermögensanlagen.
Was Vermittler erfüllen müssen:
Die formalen Anforderungen an die Vermittler sind nun klarer definiert. Sie müssen künftig neben persönlicher Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und einer Berufshaftpflichtversicherung über 1,7 Millionen Euro auch spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. „Eine Sicherheit für gute Beratung bietet das nicht, das sehen wir ja jeden Tag bei den Beratungen von Bankmitarbeitern“, meint Hans Witt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht.
Wie Verbraucher sich selbst schützen:
Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, warnt grundsätzlich: „Solange die Regeln ungenügend sind, sollten Verbraucher skeptisch bleiben, wenn sie den Rat eines sogenannten Finanzberaters einholen.“ Hans Witt rät: „Zeugen, Bandaufnahme und vor allem das Wichtigste: Fragen stellen.“ So merke man sehr schnell, ob der Berater kompetent ist.
Wie ein guter Berater arbeitet:
Besonders wichtig: Der Vermittler sollte Sinn und Zweck seiner Empfehlung begründen können. Auch sollte ein guter Berater klar benennen können, warum gerade diese Empfehlung besser als die Alternativen ist. Wichtig ist es auch, als Kunde die Anlageziele vorzugeben und sich nicht dazu nötigen zu lassen, sich in eine riskantere Klasse einstufen zu lassen, nur um ein bestimmtes Produkt erwerben zu können.
Gute Berater werden sich aber auch von selbst nach Ihren Zielen bei der Anlage erkundigen. Dafür wird er sich einen Gehaltsnachweis oder den letzten Rentenbescheid, Ihre gegenwärtige Anlagestruktur (Depotauszug) oder andere Belege Ihres Vermögens zeigen lassen. Erst auf dieser Basis können Vermittler Empfehlungen machen.