Minjobs: Ab 2013 gilt die 450-Euro-Grenze
Politik hat Neu-Regelung beschlossen. Änderungen auch für Frührentner und Familienversicherte.
Düsseldorf. Ab Januar 2013 können Minijobber monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen. Das hat der Bundestag im vergangenen Monat beschlossen. Eine Lohnerhöhung ist damit nicht verbunden. Minijobber dürfen lediglich mehr verdienen, ohne dass für sie Steuern anfallen. Wer künftig 450 statt bisher 400 Euro erhalten will, wird dafür im Regelfall mehr arbeiten müssen.
Minijobber bleiben nach wie vor in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Anders als bisher werden sie aber im Grundsatz rentenversicherungspflichtig. Dafür werden 3,9 Prozent ihrer Einkünfte an die Rentenversicherung abgeführt. Bei einem 450-Euro-Job während eines ganzen Jahres erhöht sich ihre spätere Rente um rund 4,50 Euro.
Neu ist, dass Frührentner monatlich bis zu 450 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Auch für die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wird die neue 450-Euro-Grenze gelten.
Billiger für Arbeitgeber und ratsam für viele Jobber ist es, eine Tätigkeit mit Einkünften über 450 Euro aufzunehmen. Dann werden zwar Beiträge zur Sozialversicherung fällig, dafür sind die Beschäftigten dann aber selbst krankenversichert und haben Anspruch auf das volle Mutterschafts- und Krankengeld der Krankenkasse. Red