Privatanleger Mischfonds sind beliebt - Erträge müssen versteuert werden

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Privatanleger setzen bei gemanagten Fonds am liebsten auf ein kalkulierbares Risiko. Nach Angaben des Fondsverbandes BVI lagen Mischfonds unter den Publikumsfonds auf Platz eins der Absatzliste im Jahr 2016.

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Insgesamt sammelten diese Fonds 11,6 Milliarden Euro neue Gelder ein und verwalten nun ein Vermögen von etwa 229 Milliarden Euro. Mischfonds investieren in Aktien ebenso wie in festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen. Daher gelten sie als weniger schwankungsanfällig als reine Aktienfonds.

Beliebt bei Privatanlegern waren auch offene Immobilienfonds. Sie verzeichneten Zuflüsse von 4,2 Milliarden Euro, und ihr Vermögen betrug Ende 2016 rund 88 Milliarden Euro. Reinen Aktienfonds kehrten viele Privatanleger hingegen den Rücken zu: Netto verzeichneten diese Produkte laut BVI einen Mittelabfluss von 1,8 Milliarden Euro. Die Aktienfonds sind aber weiterhin die volumenstärkste Gruppe der Publikumsfonds: Sie verwalten ein Vermögen von 340 Milliarden Euro.

Wichtig zu beachten: Anleger müssen Erträge ihrer Investmentfonds versteuern. Das gilt zum einen für Erträge, die ausgeschüttet werden. Es betrifft zum anderen aber auch Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und sonstige Erträge, die im Fondsvermögen wieder angelegt werden, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Liegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb des Sparer-Pauschbetrags, können sich Sparer die von der Bank abgeführte Steuer im Zuge der Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen. Hierzu müssen die Sparer die Steuererklärungs-Anlage KAP ausfüllen. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete im Jahr. Wer verhindern möchte, dass für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, kann bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.