Neues Gesetz: Mehr Gerechtigkeit bei der Scheidung
Nicht nur bei Trennungen ändert sich von Dienstag an einiges, auch der Datenschutz wird verbessert.
Berlin. Ab Dienstag treten wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick:
Nach einer Serie von Missbrauchsfällen wird der Datenschutz verbessert. Grundsätzlich ist der Handel mit persönlichen Daten nur noch erlaubt, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Das Gesetz erlaubt aber viele Ausnahmen und gesteht Unternehmen eine dreijährige Übergangsfrist zu. Werbewirtschaft, Medienunternehmen, Meinungsforscher und gemeinnützige Spendenwerber dürfen weiter Daten bestimmter Personengruppen nutzen. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Firmen dürfen den Abschluss eines Vertrages nicht mehr davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt.
Nach den Datenschutzaffären bei deutschen Großunternehmen sind die Schutzbestimmungen konkretisiert worden. Grundsätzlich ist nun geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen Daten von Mitarbeitern vor der Einstellung, während und nach Beendigung der Beschäftigung vom Arbeitgeber erhoben und verwendet werden dürfen. Neu ist ein Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte.
Ehescheidungen und alle Streitigkeiten in Familiensachen werden jetzt einfacher. Die Reform ordnet das mehr als 100 Jahre alte zersplitterte Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit neu. Ein Großes Familiengericht ist allein für Ehescheidungen und Streitigkeiten in Familiensachen zuständig. Damit können alle Streitigkeiten, die Ehe und Familie betreffen, von nur einem Gericht entschieden werden.
Der Versorgungsausgleich unter geschiedenen Eheleuten folgt neuen Regeln. Alle Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, betrieblichen und sonstigen Formen der Altersvorsorge werden je zur Hälfte geteilt. Bislang musste in jedem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Darauf wird nun verzichtet, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben.
Bei Scheidungen wird das Vermögen der Eheleute gerechter aufgeteilt. Das Gesetz - von dem Eheverträge nicht betroffen sind - hält an dem Grundsatz fest, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt wird. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden in Zukunft nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Auch soll ein Partner bei einer Scheidung nicht mehr Vermögen in Sicherheit bringen oder noch ausgeben können.