Finanzen: Wer den Unwetter-Schaden zahlt
Nicht jede Versicherung deckt alle Kosten ab. Hausbesitzer benötigen mehrere Policen.
Düsseldorf. Bei Unwetter und Feuer verlieren Hausbesitzer häufig einen großen Teil ihres Eigentums. Damit die Schäden die finanziellen Rücklagen nicht auffressen, ist eine Versicherung wichtig. Doch welche ist sinnvoll? Hier die wichtigsten Fakten:
"Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung ein Muss, auch wenn sie keine Pflichtpolice ist", rät Thorsten Rudnik, Sprecher des Bundes der Versicherten. Denn die Kosten für Schäden können einen schnell in den finanziellen Ruin stürzen.
Mit einer Wohngebäudeversicherung ist das eigene Zuhause bei Feuer-, Hagel-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie Blitzeinschlag versichert. Sie haftet somit für entstandene Schäden an der Immobile und an allen mit ihr verbundenen Teilen wie Elektrik, Regenrinnen und Heizungsanlagen. Auch Garagen und Gartenhäuschen können in die Police eingetragen werden.
Bei einer Überschwemmung haftet die Gebäudeversicherung nicht. Hier muss der Eigentümer nachrüsten und zusätzlich eine Elementarversicherung abschließen.
Dass über diese nicht nur Hausbesitzer in gefährdeten Regionen Deutschlands nachdenken sollten, haben die jüngsten lokalen Gewitter mit Starkregen gezeigt.
Laut Gerhard Lux vom Deutschen Wetterdienst kommt Starkregen - das sind Niederschläge mit bis zu 25 Liter Regen pro Quadratmeter und Stunde - mittlerweile fast doppelt so oft vor wie in den vergangenen Jahren. Die Zusatzversicherung tritt auch nach Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck ein.
Nein. Nicht jeder Eigentümer, der eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen will, bekommt sie auch. Thomas Rudnik: "In gefährdeten Gebieten bieten die Versicherer sie meist gar nicht an, weil sie das hohe Risiko scheuen."
Schwierig wird es auch dann, wenn das Haus beispielsweise bereits durch Überschwemmung beschädigt wurde. Bei der Allianz wird laut Pressesprecherin Claudia Herrmann jeder Wohnstandort zunächst auf das Unwetterrisiko hin geprüft.
Anschließend entscheidet das Unternehmen, ob es den Eigentümer mit seinem Haus als neuen Versicherten aufnimmt oder nicht. Da die Police gegen Elementarschäden eine Zusatzversicherung ist, muss eine Wohngebäudeversicherung bereits bei demselben Versicherer existieren.
Der Preis richtet sich nach dem Leistungsumfang. Die Beiträge hängen unter anderem vom Wert des Hauses und der Risikozone ab, in die das Wohngebäude eingestuft wird.
Hauseigentümer sollten unbedingt mehrere Angebote vergleichen. Laut Rudnik kostet eine Wohngebäudeversicherung für ein Haus im Wert von 200000 Euro durchschnittlich 250 bis 350 Euro im Jahr.
Auch der Beitrag für die Elementar-Zusatzversicherung hängt von mehreren Faktoren wie der Lage sowie der Art und dem Wert der Immobilie ab.
In der Tat müssen sich viele Eigentümer auf eine Beitragserhöhung für die Wohngebäudeversicherung einstellen. Dazu gehören auch Versicherte der Allianz "Wegen der höheren Schäden in der Vergangenheit sowie der zu erwartenden künftigen Entwicklung des Schadenbedarfs müssen wir eine Beitragsanpassung vornehmen", sagt Allianz-Sprecherin Claudia Herrmann.
Die Anpassung fällt je nach Vertrag unterschiedlich aus. Von der Provinzial heißt es: "Wir beobachten den Markt und können noch nicht sagen, ob es Beitragsveränderungen geben wird." Andere Versicherer wie Gothaer oder die ergo-Gruppe halten ihre Beiträge dagegen konstant.
Ja, denn unabhängig von den Schäden treiben auch gestiegene Baupreise die Beiträge nach oben. So passt sich der Versicherungsschutz automatisch an die steigenden Baukosten an. Damit ist gewährleistet, dass die Immobilie ausreichend versichert ist.
Zur Einschätzung des Überschwemmungsrisikos entlang von Gewässern hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem entwickelt.
Seit 2001 wurden mehr als 16 Millionen Adresskoordinaten in das System eingespeist, Überschwemmungsdaten bei mehr als 200 Wasserwirtschaftsämtern gesammelt und rund 200000 Kilometer Fließgewässer integriert.
Heute kann nahezu jedes Gebäude einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet werden: In Zone 1 kommt es statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre zu einem Hochwasser, in Zone 2 einmal in 50 bis 200 Jahren, in Zone 3 einmal in zehn bis 50 Jahren und in Zone 4 einmal in zehn Jahren.