Räumpflicht: Zum Schneeschippen nicht tagsüber nach Hause - Salz oft verboten
Wer tagsüber vom Bürofenster aus neuen Schnee fallen sieht, muss nicht aus Angst vor ausrutschenden Passanten zum Schneeschippen nach Hause eilen. Nach der gängigen Rechtsprechung dürfen Grundstückseigentümer oder Mieter ihre Winterräumpflicht auf den Feierabend verschieben.
Oberhausen/Essen. Wer tagsüber vom Bürofenster aus neuen Schnee fallen sieht, muss nicht aus Angst vor ausrutschenden Passanten zum Schneeschippen nach Hause eilen. Nach der gängigen Rechtsprechung dürfen Grundstückseigentümer oder Mieter ihre Winterräumpflicht auf den Feierabend verschieben.
Es gilt auch eine umfassende Sorgfaltspflicht für Fußgänger. Morgens kennt das Recht für Langschläfer dagegen keine Gnade: Je nach Ortssatzung müssen die Gehwege bis um 7 oder spätestens 8 Uhr frei passierbar sein. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Rhein Ruhr in Oberhausen nach dem Wintereinbruch vom Montag hingewiesen.
In vielen NRW-Städten wie Essen, Duisburg, Gelsenkirchen und auch Düsseldorf ist dabei aus Umweltschutzgründen Auftausalz verboten - es schadet der Vegetation. Ausnahmen räumen einige Kommunen bei extremen Witterungsverhältnissen wie Eisregen oder an besonders gefährdeten Stellen wie Treppenaufgängen ein; ansonsten dürfen nur Sand, Feinsplitt oder andere Stoffe gestreut werden.
Wenn der Schnee geschmolzen ist, müssen Sand und Split wieder zusammengefegt werden - sonst drohen wie bei allen Verstößen gegen die Satzungen Ordnungsgelder. In Essen können dafür bis zu 1000 Euro fällig werden.
In Essen ist laut "Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung" nicht nur ein 1,20 Meter breiter Streifen auf dem Gehweg freizuhalten. An weniger frequentierten Straßen sind Anlieger auch verpflichtet, Teile der Straße - vor allem Übergänge für Fussgänger - eis- und schneefrei zu halten. Diese Straßen kommen im Streuplan der Kommune nämlich nicht vor.
"Wir räumen schon rund 1000 Straßenkilometer im Stadtgebiet", sagt ein Sprecher der städtischen Entsorgungsbetriebe, "mehr ist nicht zumutbar". "Differenzierter Winterdienst", heißt das im Behördendeutsch.
"Das ist nicht nur in Essen üblich", sagt der Sprecher. Anwohner in abgelegeneren Vierteln, die am Montag früh mit ihren Autos durch 15 Zentimeter Neuschnee rutschen mussten, sprechen dagegen von "Nullstreuung".