Nicht alle Ferienjobs sind steuerfrei
Berlin (dpa/tmn) - In einigen Bundesländern haben die Sommerferien schon angefangen, in anderen beginnen sie bald. Die unterrichtsfreie Zeit nutzen Schüler nicht nur zum Ausruhen, viele gehen Arbeiten.
Doch bei einem Ferienjob muss man auch an das Finanzamt denken.
Kellnern im Café, Zeitungen austragen oder im Werk eines Autoherstellers aushelfen: Möglichkeiten für Ferienjobs gibt es viele. Sowohl für die Schüler als auch für die Arbeitgeber ist das eine durchaus lohnende Angelegenheit. „Schüler können so erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Unternehmer haben die Möglichkeit, Bedarfsspitzen im Betrieb flexibel abzudecken.“
Doch nicht nur das. Auch das Steuersystem lernen Schüler auf diese Weise möglicherweise zum ersten Mal kennen. Das gilt zumindest dann, wenn sie einen lukrativen Job ergattern konnten, denn ab einem monatlichen Verdienst von 900 Euro werden Steuern fällig. „Die könnten Schüler sich allerdings zurückholen“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Dazu müssen sie dann aber eine Einkommensteuererklärung machen.“ Eine Altersgrenze dafür gebe es nicht. „Eine Steuererklärung kann man auch als Schüler machen.“
Oft ist es für Schüler günstig, sich für den Ferienjob eine Lohnsteuerkarte zu besorgen. „Die Steuern werden dann nach der entsprechenden Steuerklasse auf der Bescheinigung berechnet“, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Machen sie das nicht, führen Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Steuern vom Bruttolohn an das Finanzamt ab. „Damit sind die Steuern abgegolten, und der Schüler muss keine weiteren Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben.“
Die Lohnsteuerkarten werden seit diesem Jahr nicht mehr von den Meldebehörden, sondern vom zuständigen Finanzamt ausgegeben. Da ab 2012 alle Steuerdaten nur noch elektronisch verwaltet werden, gibt es allerdings nur eine Ersatzbescheinigung. Die bekomme man, wenn der „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ ausgefüllt werde, erklärt Anita Käding. „Wer noch im Besitz einer Steuerkarte für 2010 ist, kann diese auch in diesem Jahr verwenden“, ergänzt Uwe Rauhöft.
Ferienjobs sind meistens auf wenige Wochen begrenzt. Die meisten sind daher auch von Sozialabgaben befreit. Allerdings: „Wenn der Ferienjob an mehr als 50 Tagen oder bei einer 5-Tage-Woche zwei Monate am Stück ausgeübt wird, müssen Sozialabgaben gezahlt werden“, erläutert Rauhöft. Besonders aufpassen, müssen Schüler, wenn sie in ihren letzten Schulferien jobben. „Schließt sich an die Sommerferien eine Ausbildung an, wird auch der Ferienjob sozialversicherungspflichtig“, erläutert Anita Käding.
Bei volljährigen Kindern muss außerdem auf den Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld geachtet werden. Denn bei besonders gut bezahlten Ferienjobs kann dieser verloren gehen: „Die jährlichen Einkünfte des Kindes dürfen nicht mehr als 8004 Euro betragen“, sagt Uwe Rauhöft. Von den Einnahmen können aber Werbungskosten und alle Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Schüler aus Hartz-IV-Familien dürfen ihr Taschengeld ebenfalls aufbessern, ohne dass ihr Einkommen mit der staatlichen Unterstützung ihrer Eltern verrechnet wird. Bis zu 1200 Euro dürfen sie pro Kalenderjahr anrechnungsfrei verdienen, so das Jobcenter Leipzig. Dies gelte für eine Arbeit von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr in den Schulferien. Für Jugendliche, die in den letzten Ferien nach Abschluss der Schule einem Ferienjob nachgehen und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studium, eine Ausbildung oder einen regulären Job aufnehmen, gilt diese Regel allerdings nicht.
Eines jedenfalls gilt bei allen Ferienjobs: Schüler seien gegen Unfälle versichert, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Dafür müssten die Arbeitgeber sorgen.