Nicht genutztes Gutachten - Anspruch auf Honorar

Koblenz (dpa/tmn) - Auch wenn ein Gericht ein Gutachten nicht berücksichtigt, hat der bestellte Sachverständige Anspruch auf Honorar (Aktenzeichen: 2 Ws 19/11). Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Das wäre nur dann nicht so, wenn das Gutachten Mängel aufweist, die es unbrauchbar machen, befand das Gericht. Es gab mit seinem Beschluss der Beschwerde einer gerichtlich bestellten Sachverständigen statt. Eine Strafkammer des Landgerichts Trier hatte sich geweigert, das geforderte Honorar zu zahlen. Das Gericht hielt die Stellungnahme der Gutachterin für nicht überzeugend und stützte sein Urteil nicht darauf. Das OLG sah darin aber keinen ausreichenden Grund, das Honorar zu verweigern.