Opas Ring und Omas Brosche - Altgold zu Geld machen

Köln (dpa/tmn) - „Wir bieten Höchstpreise!“ Mit solchen Werbesprüchen wollen Händler dazu animieren, Altgold zu verkaufen. Doch in der Branche tummeln sich auch schwarze Schafe. Worauf Verbraucher beim Verkauf von Schmuck, Münzen, Zahngold & Co. achten sollten.

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Schwere Goldketten, mit Diamanten besetzte Anhänger und die passenden Ohrringe dazu: In der Schatulle im Schlafzimmerschrank verbergen sich wertvolle Schätze. Opas klobiger Siegelring gehört ebenso dazu wie Omas perlenverzierte Goldbrosche. Klare Sache: Die Stücke haben einen hohen materiellen Wert. Doch in die heutige Zeit passen sie für viele nicht mehr unbedingt. Manch einer entschließt sich daher, die Preziosen zu Geld zu machen. Das kann sich unter finanziellen Gesichtspunkten richtig lohnen.

Allerdings schwankt der Goldpreis stark. „Dementsprechend kann man kaum sagen, ob nun - trotz des derzeit noch immer hohen Preises - ein guter Zeitpunkt zum Verkauf ist“, erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Vor einem Verkauf sollten sich Verbraucher unbedingt über die Zuverlässigkeit und Seriosität des Ankäufers informieren“, ergänzt Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer beim Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte in Köln.

Wer Schmuck, Goldzähne oder Tafelsilber zu Geld machen will, ist bei etablierten Händlern, Goldschmieden oder Juwelieren besser aufgehoben. „Im Zweifelsfall sollten sich Verbraucher Angebote zu ein und demselben Stück von mehreren Seiten einholen und Preisvergleiche anstellen“, rät Thomas Weiss, Leiter Vertrieb und Edelmetallservices bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanschalt (Agosi) in Pforzheim.

In der Regel wird getragener Schmuck in Scheideanstalten in seine Bestandteile zerlegt. Gold und Silber werden wieder eingeschmolzen. Vorher gibt es für den Verkäufer Geld. Beim Händler oder Juwelier kommt das Stück, das verkauft werden soll, auf die Waage. Dann geht es darum, den Feingehalt des Goldes zu prüfen. „Der Feinmetallinhalt der Legierung des Schmuckstücks ist maßgeblich, um den Wert zu ermitteln“, erklärt Weiss.

Gängige Legierungen bei Gold sind etwa 8 Karat. Die Punzierung liegt hier bei 333, das entspricht einem Feingoldinhalt von 33,3 Prozent; 14 Karat (Punzierung 585) entsprechen einem Feingoldinhalt von 58,5 Prozent. Geld bekommt der Verkäufer pro Gramm Gold. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Aufschlag für eingearbeitete Edelsteine.

Bei der Prüfung des zu verkaufenden Teils werden Gebühren fällig. „Die meisten Juweliere bieten den Ankauf von Altgold oft gegen Gutschrift bei Neukauf von Schmuck an“, erklärt Dünkelmann. Diese Form der Inzahlungsnahme ist aus seiner Sicht für den Verbraucher oft von Vorteil. Wer lieber Bargeld für sein Stück haben möchte, muss sich darauf einstellen, 30 Prozent des Wertes als Gebühr an den Händler oder Juwelier zu zahlen. Geklärt werden sollte, zu welchem Tag der Goldpreis ermittelt wird - schließlich kann der Goldkurs in der Zeit zwischen Absenden des Goldes und dem Zahltag erheblich schwanken.

Egal, wie der Verkauf erfolgt: „Anbieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie für ihr Stück in aller Regel den reinen Goldpreis erhalten“, erklärt Dünkelmann. Die Handwerkskunst oder gar der emotionale Wert - das wird nicht vergütet.