Partnerbörsen im Internet: Wie kündige ich den Vertrag?
Karlsruhe (dpa) - Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Eine Klausel, die dazu nur Brief oder Fax erlaubt, benachteiligt die Verbraucher unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil entschied.
Demnach geht es nicht, dass ein Dienst, bei dem von der Anmeldung bis zur Partnervermittlung alles rein online läuft, keine elektronische Kündigungsmöglichkeit anbietet. Dies berge die Gefahr, dass Verbraucher gegen ihren Willen weiter für den Dienst zahlen.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber von Elitepartner.de, der inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat. Heute können Kunden „aus Sicherheitsgründen“ zwar nicht per E-Mail, aber online über das Kundencenter kündigen (Az.: III ZR 387/15).
Zum 1. Oktober soll eine Gesetzesänderung generell mehr Klarheit schaffen. Dann wird im Bürgerlichen Gesetzbuch von „Textform“ und nicht mehr von „Schriftform“ die Rede sein. Das soll deutlicher machen, dass damit auch die Kündigung per E-Mail gemeint ist.