Bei der Formulierung sind zwei Dinge zu beachten: Erstens muss die Mitteilung des Anbieters mindestens zwei Monate vor der Preisänderung erfolgen. Zweitens muss das Geldinstitut darauf hinweisen, dass die Kunden sowohl kostenfrei als auch fristlos kündigen können.
Ist einer der zwei genannten Punkte nicht erfüllt, ist die gesamte Preisänderung unwirksam. Verbraucher müssen dann die erhöhten Kosten nicht hinnehmen und können zu viel gezahlte Beträge rückwirkend zurückfordern.