Preisvergleich per App: Das Smartphone hilft beim Feilschen
Mainz (dpa/tmn) - Feilschen war in Deutschland lange nicht üblich. Doch in Zeiten von Schnäppchenmärkten und Supersonderangeboten kommen immer mehr Verbraucher auf den Geschmack.
Mit etwas Verhandlungsgeschick kaufen Verbraucher oft deutlich günstiger ein. Denn Feilschen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und inzwischen auch üblich. „Ich kann immer versuchen, über den Preis zu verhandeln“, erklärt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob man damit Erfolg hat, hängt vor allem davon ab, ob der Verkäufer den Preis selbstständig ändern darf. „Das ist von Laden zu Laden anders“, sagte der Rechtsexperte. „Teilweise gelten sogar in den einzelnen Filialen einer Kette unterschiedliche Regeln.“
Um ihre Chancen auf niedrigere Preise zu erhöhen, bringen Verbraucher am besten gute Argumente mit. Praktisch sind zum Beispiel Apps für das Smartphone, mit dem man noch im Laden die Preise mit denen von Onlinehändlern und anderen Geschäften vergleichen kann. Preissuchmaschinen wie Guenstiger, Geizhals oder Idealo bieten zum Beispiel kostenlose Programme für Android und iOS, große Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay haben ihre eigenen Apps. Im Idealfall kann der Nutzer damit einfach den Barcode eines Produkts scannen und bekommt sofort die günstigsten Preise präsentiert.
Allerdings sollten Verbraucher nicht erwarten, die Niedrigpreise aus dem Netz auch genau so im Laden zu zahlen: „Im Internet kommen ja in der Regel noch Versandkosten hinzu“, sagt Verbraucherschützer Gollner. „Das kalkulieren die Händler natürlich mit ein.“ Außerdem können Kunden ein Produkt im Laden sofort mitnehmen und müssen nicht auf die Lieferung aus dem Onlineshop warten. Diesen Luxus lassen sich Händler in der Regel auch bezahlen.
Wer gleich mehrere Produkte kauft - also zum Beispiel noch einen Blu-ray-Player zum Fernseher - ist beim Feilschen oft in der besseren Verhandlungsposition. „Es kann auch sein, dass ich statt des Rabatts noch einen günstigen Gutschein dazubekomme“, nennt Gollner eine weitere Möglichkeit. Solche Deals lohnen sich für Verbraucher aber nur, wenn sie den Gutschein wirklich brauchen oder ohnehin öfter in dem jeweiligen Laden einkaufen.
Grundsätzlich gilt: Je teurer etwas ist, desto großzügiger kann der Verkäufer sein. „Bei hochpreisigen Produkten hat der Händler meist eine vergleichsweise hohe Gewinnspanne“, erklärt Gollner. Der Verkauf lohnt sich für ihn also auch dann noch, wenn er mit dem Preis noch etwas heruntergeht. Viel Rabatt gibt es in der Regel auf Luxusprodukte wie Schmuck oder teure Uhren. Auch bei Mängelexemplaren und Vorführgeräten haben Verkäufer viel Spielraum.
Der Rechtsexperte rät Schnäppchenjägern allerdings davon ab, in der Weihnachtszeit die Preise drücken zu wollen - denn dann brummt das Geschäft sowieso. Mehr Erfolg haben Feilscher im Januar, glaubt der Experte: „Dann ist der Druck für die Händler größer, die verbliebene Ware aus dem Lager zu bekommen.“
Übrigens lohnt sich das Feilschen nicht nur im Einzelhandel, sondern auch im Internet: „Der Onlinepreis muss auch nicht immer so gelten, wie er da steht“, so Gollner. Er empfiehlt, den Verkäufer einfach per E-Mail zu kontaktieren - und zwar am besten, bevor man auf „kaufen“ klickt. Erfolgversprechend ist das aber eher bei kleineren Anbietern, die persönlich erreichbar sind.