Nicht in Verzug geraten Rechnung zu spät bezahlt - Das kann teuer werden
Potsdam (dpa/tmn) - Wer seine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Bei Geldforderungen tritt dem Gesetz zufolge der Verzug automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt ein.
Auf diese Regel müssen Verbraucher aber vorher hingewiesen worden sein.
Ist ein konkretes Datum im Vertrag genannt, müssen Verbraucher bis dahin zahlen, wie Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Tun sie das nicht, geraten sie in Verzug.
Sobald man in Verzug gerät, muss man zum Beispiel Verzugszinsen zahlen. In der Regel bekommen Verbraucher aber eine Erinnerung, ohne sofort Zinsen zahlen zu müssen. Wer eine Rechnung über Mahngebühren erhält, sollte sich diese noch einmal genauer anschauen. „Es dürfen nur Kosten für Material und Porto in Rechnung gestellt werden“, erläutert Schaarschmidt.
Beauftragt ein Unternehmen ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderungen, entstehen gegebenenfalls Kosten, die der Verbraucher übernehmen muss. „Allerdings ist nicht jeder Betrag gerechtfertigt“, erklärt Schaarschmidt. Das Inkassounternehmen dürfe nur verlangen, was ein Rechtsanwalt für die Mahnarbeit verlangen dürfte. Dessen Sätze sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.