Recht wie beim Hausbau: Gewährleistung für Grabsteine
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Rechtlich betrachtet ist eine Grabanlage ein Bauwerk. Daher hat der Käufer von Grabstein und Einfassung auch die gleichen Rechte wie Bauherren: Bis zu fünf Jahre nach der Abnahme der Anlage hat er einen Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln.
29.07.2016
, 05:00 Uhr
Darauf weist der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Frankfurt am Main hin. Dazu gehörten Ausführungsfehler beim Aufbau wie das falsche Versetzen, aber auch eine Fehlberatung.