Sparen Riestern in der Elternzeit kann sich lohnen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Elterngeld wird bei der Berechnung des Eigenbeitrags für Riester-Verträge nicht berücksichtigt. Das kann es Eltern leichter machen, auch während der Elternzeit ihren Sparplan durchzuhalten, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen sie im ersten Jahr der Elternzeit zwar noch den Mindesteigenbetrag einzahlen, der sich am Vorjahreseinkommen orientiert. Ab dem zweiten Jahr kommt aber eine Erleichterung: Dann sind nur noch 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro monatlich als Sockelbetrag für die Zulagen erforderlich.
Ein Rechenbeispiel mit der neuen Förderung: Ab 2018 beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro jährlich, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Ein Elternteil, das für sich und seine zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten und zahlt selbst nur 60 Euro.