Rürup-Rente bis Jahresende zertifizieren lassen

Berlin (dpa/tmn) - Die Zertifizierungsfrist für Rürup-Renten läuft aus: Noch bis zum 31. Dezember haben Kunden die Möglichkeit ihre Verträge den Zertifizierungskriterien anzupassen. Nur dann können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kunden mit Basisrenten-Verträgen sollten prüfen, ob ihre Police den Zertifizierungskriterien entspricht. Denn nur, wenn der auch als Rürup-Rente bezeichnete Vertrag zertifiziert ist, können sie die Beiträge bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen. Die Frist für die Umstellung der Verträge wurde laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin vom Bundesfinanzministerium nun bis zum 31. Dezember verlängert.

Betroffen sind laut dem GDV Basisrenten-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden, aber nicht den Kriterien der Zertifizierungsstelle entsprechen. Diese Verträge können nun bis zum Jahresende auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Ursprünglich war die Frist dafür am 30. Juni ausgelaufen. Wer bis zum Jahresende der Umstellung seines Rürup-Vertrages auf das zertifizierte Vertragsmuster zustimmt, könne rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge schaffen.