Urteil zur Beitragspflicht Rundfunkbeitrag für Firmenwagen unbedingt abmelden
München (dpa/tmn) - Der Rundfunkbeitrag kann auch für Firmenwagen fällig werden. Wird das Fahrzeug abgemeldet, sollten Halter das umgehend melden.
Die Beitragspflicht läuft nämlich bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung der Landesrundfunkanstalt angezeigt wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München (Az.: 7 ZB 17.514), wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet (Ausgabe 45/2017).
Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 19 K 16.5745). In dem Fall hatte eine Klägerin die Rückzahlung von 93,51 Euro gefordert. Diese Gebühren forderte die Landesrundfunkanstalt, weil die Klägerin den Verkauf des Fahrzeugs erst sieben Monate danach angezeigt hatte.
Die Klägerin hatte die Gebühren zunächst gezahlt und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Beitragspflicht sei mit der Veräußerung des Fahrzeugs erloschen, argumentierte sie. Die Richter lehnten dies aber sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz ab.