Shoppingtour auf Reise: Pauschalurlauber mit Widerrufsrecht

Potsdam (dpa/tmn) - Kaufen Pauschalurlauber bei einem Ausflug etwa einen Teppich, können sie ihn unter Umständen im Nachhinein zurückgeben. Gehört die Shoppingtour zum Ausflugsprogramm der Pauschalreise, lässt sich der Kaufvertrag gegenüber dem Händler widerrufen.

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Nach Erhalt der Ware ist dies innerhalb von 14 Tagen möglich, informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg. Das gilt auch, wenn ein deutscher Reiseveranstalter vor Ort eine Veranstaltung mit eigenen Flyern oder Katalogen bewirbt - etwa einen Ausflug in ein Teppichcenter oder in eine Schmuckmanufaktur. Denn dann gilt auch beispielsweise in der Türkei deutsches Recht. Innerhalb der EU müssen sich Urlauber keine Sorgen machen: In allen Mitgliedstaaten besteht ein einheitliches Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen. Um sich abzusichern, sollten Urlauber sich beim Einkauf die Adresse des Händlers geben lassen.