Sicher ist sicher - Unfallversicherungen können sich auszahlen

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Es kann schnell passieren: Ein Sturz beim Sonntagsspaziergang, und schon ist ein Bein gebrochen. Versichert sind solche Unfälle in der Freizeit nicht. Bei Stürzen zu Hause oder beim Sport hilft nur eine private Unfallversicherung.

Egal, ob Arbeiter oder Angestellte: Beschäftigte sind in der Regel in der gesetzlichen Unfallversicherung. Finanziert wird sie vom jeweiligen Arbeitgeber. „Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nur während der Arbeit und auf dem Weg dorthin“, erläutert Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Wer nach einem Unfall im privaten Bereich abgesichert sein will, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken. Aber lohnt sich das?

„Diejenigen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, brauchen in aller Regel nicht auch noch eine private Unfallversicherung“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung der Beruf nur noch zum Teil ausgeübt werden kann. „Eine private Unfallversicherung kann aber eine Möglichkeit sein für jene, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung entweder nicht leisten können oder bereits zu alt dafür sind, um aufgenommen zu werden.“

Doch ab wann zahlt eine private Unfallversicherung überhaupt? „Die Kernleistung der Unfallversicherung, die Invaliditätsleistung, gibt es dann, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht“, erläutert GDV-Sprecherin Jarosch. Eine ganze Reihe von Leistungen werden aber schon viel eher erbracht. Dazu gehören, je nach Vertrag Rettungs- und Bergungskosten etwa nach einem Skiunfall oder Reha-Leistungen. „Diese Leistungen gibt es gleich nach einem Unfall - und zwar unabhängig davon, ob er dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich zieht“, sagt Jarosch.

„Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten Verbraucher unbedingt auf einen leistungsstarken Tarif achten“, rät Michael Nischalke von der Stiftung Warentest in Berlin. Im Fall einer Vollinvalidität sollte dem Versicherungsnehmer eine Summe von 500 000 Euro zugesichert werden. „Die Summe klingt hoch“, räumt Nischalke ein. Bedacht werden muss aber, dass von dem Geld unter Umständen etwa das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut oder eine Pflegekraft engagiert werden muss.

Ebenfalls wichtig: „Schon bei einem Prozent Invalidität sollten Leistungen fällig werden“, sagt Nischalke. Er rät von Verträgen, bei denen erst ab einer Invalidität von 20 oder sogar 50 Prozent Geld fließt, ab. Bei Vertragsabschluss sollten Verbraucher einen Tarif mit Progression wählen. In diesem Fall klettert die Versicherungsleistung bei einem bestimmten Grad der Invalidität überproportional nach oben.

„Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass sie keine Leistungen versichern, die bei einer privaten Unfallversicherung eigentlich überhaupt nichts zu suchen haben“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Als Beispiele nennt sie Krankentagegeld oder Kurkostenbeihilfe. „Solche Extras verteuern nur unnötig den Vertrag.“

Vorsicht ist aus ihrer Sicht angesagt bei Offerten wie „Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung“ oder „mit Prämienrückgewähr“, bei denen es heißt, Kunden erhielten ihre Beiträge verzinst wieder zurück für den Fall, dass kein Unfall passiere. Weidenbach nennt solche Angebote Mogelpackungen. Dahinter verbirgt sich das Prinzip, dass Kunden quasi zwei Verträge abschließen: Zum einen sichern sie das Risiko ihrer unfallbedingten Invalidität ab, zum anderen sparen sie Kapital an.

Von Vorteil sind solche Angebote für den Kunden aber nicht, warnt auch Nischalke. Der Versicherungsnehmer müsse damit rechnen, dass er bei gleichem Beitrag einen schlechteren Risikoschutz hat. Oder aber, er zahlt für den gleichen Risikoschutz einen deutlich höheren Beitrag.

„Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Verbraucher in den ersten zehn bis zwölf Vertragsjahren weniger zurückbekommt, als er eingezahlt hat“, warnt Weidenbach. Nur wenn der Vertrag sehr lange läuft, sei die Chance hoch, dass der Verbraucher das Geld zurückbekommt. Diese Summe muss dann aber, wie alle anderen Auszahlungen von Lebensversicherungen auch, versteuert werden.

Was in jedem Fall für die private Unfallversicherung spricht: „Sie gilt“, sagt Jarosch, „nicht nur bei Unfällen in der Freizeit, sondern rund um die Uhr, also auch am Arbeitsplatz.“ Die wichtigsten Leistungen gibt es dabei zusätzlich zu denen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.