Mit übertriebenen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, Verbraucher auf Kaffeefahrten zu locken. Bei solchen Ausflügen würden aber meist nur überteuerte Produkte verkauft, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das Widerrufsrecht sei oft nur schwer durchzusetzen. Viele Firmen gäben nur eine Postfachadresse an und bestritten die Entgegennahme des Widerrufs schlichtweg.
Häufig müssen Verbraucher zudem eine kostenpflichtige Telefonnummer anrufen oder eine Postkarte abschicken, um an der Fahrt teilnehmen zu können. Werbung mit Gewinnversprechen ist aber unzulässig, wenn der Umworbene in irgendeiner Form zur Kasse gebeten wird, um den Preis zu bekommen. Die Verbraucherschützer weisen hierzu auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2012 hin.